Wie werde ich Steuerberater?

Allgemeine Hinweise

Die Anforderungen an den Berufsstand der Steuerberater sind vom Gesetzgeber bewusst sehr hoch gehalten:

Die Hilfeleistung in Steuersachen darf geschäftsmäßig nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden, die hierzu befugt sind, und zwar völlig unabhängig davon, ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich oder nur gelegentlich bzw. entgeltlich oder unentgeltlich ausgeübt wird. Anderen Personen ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen grundsätzlich verboten, § 5 StBerG.

Entsprechend anspruchsvoll ist es, Steuerberater/in zu werden ...

Mit den Regelungen über die Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen (§§ 2 bis 5 StBerG) soll im Interesse des Steueraufkommens, der Steuermoral sowie zum Schutze gesetzesunkundiger Steuerpflichtiger, die durch Falschberatung unfähiger oder ungeeigneter Berater schwere Nachteile erleiden können, sichergestellt werden, dass nur solche Berater geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, die die dazu erforderliche sachliche und persönliche Zuverlässigkeit besitzen (BVerfG, Urteil vom 18. Juni 1980 1 BvR 697/77, BVerfGE 54, S. 301, 315).

Informationen zur Steuerberaterprüfung ...

haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Daraus ersichtlich sind allgemeine Hinweise, gesetzliche Voraussetzungen, Prüfungstermine, zugelassene Hilfsmittel, rechtliche Grundlagen zur Prüfung, Hinweise zum Prüfungsverlauf und Ausführungen zur Bewertung der Prüfungsarbeiten.

Bitte beachten Sie, dass verbindliche Angaben nur den amtlichen Bekanntmachungen der jeweils zuständigen Steuerberaterkammer entnommen werden können.

Vorbereitung zur Steuerberaterprüfung

Das ABAKUS Steuerkolleg in München, Nürnberg, Steuerberaterprüfung vor.
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Abakus Steuerkolleg